[German] Software Review: WISO Buchhaltung 365
Oder auch “Nach einer Woche ‘WISO Buchaltung 365′…”
Nachdem ich den Lexware buchhalter einige Monate getestet hatte, wollte ich mal eine Alternative ausprobieren: die Software “WISO Buchhaltung 365” der Buhl Data Service GmbH. Allerdings taten sich bereits während der Installation die ersten Probleme auf:
Das Lohnmodul
Bei der Installation wurde ich darauf hingewiesen, dass das Lohnmodul leider nicht Installiert werden kann, da meine Systemsprache Englisch sei. Ähm was? Ich zahl dafür und kann nur weil wir unsere Systeme auf Englisch haben ein feature für das ich mit Zahle nicht nutzen? Ich sehe zwar keinen Grund, nicht den Benutzer selbst entscheiden zu lassen ob er das Modul nutzen möchte oder nicht, aber falls das aus irgendeinem Grund doch nötig sei, dann würde man den Standort über die IP/ISP und nicht über die Systemsprache bestimmen. Laut Support könne man absolut nichts dagegen machen.
Nutzung auf High-DPI Monitoren
Die meisten die einen sog. high-dpi Monitor (einen Monitor mit vergleichsweiße hoher Auflösung), wie z.B. einen 4K Monitor, besitzen haben meistens in den Anzeigeeinstellungen die Anzeige nach oben skaliert. Dies wird in meinem Fall von Windows auch so empfohlen:
Ohne diese Einstellung ist der Text auf den Bildschirm aufgrund der hohen Auflösung extrem klein. Ich hatte noch nie Software gesehen die damit ein Problem hatte. Bis jetzt. Beim starten warnt die Software das man doch bitte die Skalierung deaktivieren solle, da es sonst zu Anzeige fehlern kommen könnte. Und dies tut es auch: die meisten Texte sind abgeschitten. Der Support merkte hier nur an das man einfach die Skalierung vor Nutzung des Programmes jedesmal runterstellen solle. Danke. Nach ein bisschen Recherche habe ich in einem Forum eine Lösung des Problems (das anscheinend schon seit mehreren Jahren exestiert) gefunden: Bei der .exe in den Eigenschaften unter Kompatibilitätseinstellungen “Override high DPI scaling behaviour” aktivieren und “System (Enhanced)” auswählen.
Belegnummern dürfen kein Minus enthalten
Denn sobald man versucht in das für die Belegnummer vorgesehen Feld beim Buchen ein Minus (z.B. für die RE-02–001) einzugeben, springt der Cursor in die Text-Zeile. Dies ist laut Support auch nicht anders Einstellbar.
Falsch gerundet in der Umsatzsteuer-Voranmeldung
Die Firma hinter dieser Software (Buhl Data Service GmbH) hat einen Artikel verfasst auf dem darauf hingewiesen wird das es leider viel Software gibt, die bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen falsch runden. Den es gilt: Bei der UstaVa darf bei der Angabe von Geldbeträgen immer zum Vorteil des Unternehmers gerundet werden. Dumm nur das die Buchhaltungssoftware von Buhl eben genau den selben Fehler macht und mathematisch korrekt anstatt zum Vorteil des Unternehmers rundet. Das Kommentar vom Support mit ironisch-genervter Stimmlage: “Ja, das kann dann schon auf 50 cent im Jahr raus kommen, das ist natürlich schon viel Geld.” Zum Glück hat jemand auf meinen Kommentar auf dieser Seite geantwortet: Die Entwickler wurden auf das Problem hingewießen. EDIT: Ich habe heute nochmal eine E-Mail vom Support bzgl. dieses Problems erhalten, da es anscheinend erneut geprürft wurde. Anscheinend ist dies kein Rundungsproblem sondern, ein Problem wie WISO diese berechnet. Ich habe dann mit einem Rechenbeispiel geantwortet, wie man die UstVa korrekt ausfüllen würde. Die Antwort: “Eine Anpassung in diesem Bereich kann leider aus softwaretechnischen Gründen nicht erfolgen. Die Buchungs- und Berechnungsmethodik ist diesbezüglich leider nicht änderbar.”. Schade, andere Buchhaltungssoftware schaffts doch auch.
UstVa erst nach Buchungslauf
Bei dem Lexware Buchhalter konnte man die Buchungen die noch nicht ins Journal/Archiv übernommen wurden (ohne Buchungslauf) in die Umsatzsteuer-Voranmeldung inkludieren, um zu schauen ob sie den nach dem Buchungslauf korrekt wäre. Bei WISO Buchhaltung muss hier jedesmal der Buchungslauf ausgeführt werden und dann zu einer Sicherrungskopie zurückgesetzt werden.
Falsche Bilanz
Druckt man eine Bilanz nach §266 aus, so hat hier der Punkt A. Anlagevermögen, I. Immaterielle Vermögensgegenstände nur drei Unterpunkte. Laut §266 des HGB sollten dies aber vier sein. Der selbe Supporter wie vom vorigen Punkt, meinte das heutzutage eh jeder die E-Bilanz nutzt und die Finanzämter die so garnicht mehr sehen wollen. Als ich erleuterte das mein Finanzamt die Eröffnungsbilanz in Papierform vorliegen haben wollte, glaubte er mir dies nicht und meinte das dass nicht sein kann da ALLE Finanzämter ausschließlich nur die E-Bilanz nehmen würden. Auch wenn diese Funktion selten genutzt wird, sollte sich die Software trotzdem ans Gesetz halten. Zudem wird ja extra noch angegeben das es eine Bilanz nach §266 ist. Dies lässt sich aber in den Parametereinstellungen manuell beheben — man muss dann halt selbst alle Konten zuweisen.
Fehlende Steuersätze
Leider sind keine Voreingestellen Steuersätze für z.B. Auslandseinkäufe vorhanden. Auch gibt es zwei komplett gleich benannte Steuersätze die aber auf Unterschiedliche Konten buchen.
Support
Der Support ist kostenlos (bis auf die normal anfallenden Telefongebühren), was in dieser Branche kein Standard ist. Die Wartezeiten sind nicht hoch und der Support ist Montag bis Samstag verfügbar. Ich finde es sehr gut, dass ich mich zu jeglichen Problem an den Support wenden kann und dieser mir gewisse Funktionen/Funktionsweisen im Programm erklären kann. Wenn es allerdings zu oben genannten Problemen kommt, heißt es meist “Unsere Software ist geprüft und immer Korrekt” oder “Ja, ist einfach so”. Jedeglich einmal wurde mir versichert (bei dem high-dpi problem), dass das Problem an die Entwicklung weitergegeben würde.
Fazit
Die Software WISO Buchhaltung 365 ist eine günstige alternative zu dem Lexware buchhalter, bringt aber einige Probleme mit sich. Ich finde ihn aber ein bisschen Übersichtlicher und Einsteigerfreundlicher. Insbesondere der Support ist ein Plus. Allerdings muss man, im Gegensatz zur Lexware Alternative, erst ziemlich viel Einstellen (Steuersätze, Bilanz, etc) damit das Programm nutzbar wird. Wem der Preisunterschied egal ist, dem würde ich eindeutig (solang oben genannte Probleme exestieren) raten zum Lexware buchhalter zu greifen.